Dienstag, 19.03.2024 03:52 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich: Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten die zwischen dem Journalisten (Content-Lieferant), im folgenden Autor genannt und European News Agency im folgenden ENA genannt, ausnahmslos geltenden allgemeinen Bedingungen. Der Nachrichtendienst European News Agency (ENA) wird betrieben von der Reichstein Research Group Inc., Ingolstadt. ENA erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Der Autor erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle von ENA angebotenen Leistungen. Mit der Anmeldung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen ENA und dem Autor zustande. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Die AGB gelten deswegen für erstmalige und zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn der Autor die AGB dann nicht mehr (ausdrücklich) bestätigt. ENA erkennt abweichende AGB-Bedingungen des Autors nicht an.

Gegenstand der AGB: Diese Geschäftsbedingungen dienen dazu, Rechte des Autors, Rechte von ENA und die Rechte von Dritten im Rahmen des Betriebs eines personalisierten Presse-Ressorts zu wahren. ENA betreibt ein Presse- und Nachrichten-Portal und bietet die Vergabe von personalisierten Presse-Ressorts an Journalisten an. Die Presse-Ressorts werden vom Journalisten mit eigenen, redaktionellen Inhalten (Contents) gefüllt.

Journalisten sind in diesem Zusammenhang als Content-Lieferanten zu betrachten, welche gegenüber Dritten ihre Veröffentlichungen (redaktionelle Inhalte) via Subdomain zugänglich machen. Journalisten (Content-Lieferanten) veröffentlichen redaktionelle Inhalte in eigener Verantwortung. ENA ist für jene Informationen, die über eine Subdomain (Presse-Ressort) und damit innerhalb des Fensters von ENA veröffentlicht werden nicht verantwortlich. Es handelt sich um rechtlich eigenständige und unabhängige Presse-Ressorts, was auch aus dem jeweiligen Impressum für das das Presse-Ressort hervorgeht. Vorsorglich distanziert sich ENA ausdrücklich von allen Inhalten, welche über das Presse-Ressort veröffentlicht werden. Dies gilt auch für darüber stattfindende Verlinkungen auf fremde Inhalte.

Der Autor erhält die kostenlose Nutzung eines personalisierten Presse-Ressorts inklusive eines Redaktionssystems. Über das System hat der Autor Zugriff auf bestimmte Bereiche des Portals und kann redaktionelle Inhalte in vorab definierten Bereich veröffentlichen. Das Umfeld eines personalisierte Presse-Ressorts besteht auch aus redaktionellen Inhalten anderer Quellen, so dass ein personalisiertes Presse-Ressort immer in das Hauptportal eingebettet wird. Das personalisierte Presse-Ressort umfasst u. a. die Möglichkeit, Bildmaterial und Texte einzustellen. Punkt 4 regelt, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen ein Presse-Ressort genutzt werden kann. ENA behält sich ausdrücklich vor, den Funktionsumfang zu ändern, soweit eine Änderung aufgrund einer Weiterentwicklung vorliegt und für den Autor zumutbar und nicht nachteilig ist.

3. Vertragsschluss: Durch Absenden des von ENA bereitgestellten Registrierungsformulars gibt der Autor ein Angebot zum Vertragsabschluss mit ENA ab. Möglich sind Anmeldungen von unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen. Nimmt ENA das Vertragsangebot des Autors an, indem ENA dem Autor eine Registrierungsbestätigung per Email oder Briefpost übermittelt, ist der Vertrag zustande gekommen. ENA behält sich das Recht vor, eine Registrierung im Einzelfall zu verweigern.

ENA ist verpflichtet, Sie vor Beginn der Autorentätigkeit bzw. Nutzung eines Presse-Ressorts über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung der Daten des Autors hinzuweisen. (§ 18 Staatsvertrag über Mediendienste). Die Nutzung der zu übermittelnden Daten dient nur zum internen Gebrauch und zur eindeutigen Identifizierung der Autoren von ENA. Durch die Übermittlung der Daten ist sichergestellt, dass die Autoren uneingeschränkt zu Ihren Beiträgen stehen und die Verantwortung dafür übernehmen. Die vollständige und wahrheitsgemäße Übermittlung der Nutzerdaten ist Voraussetzung um Autor bei ENA zu werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen berechtigen ENA den Autor auszuschließen. Die Nutzung von mehreren Presse-Ressorts ist untersagt..Autoren können Beiträge unter Pseudonym veröffentlichen. Jeder Autor darf nur unter einem Pseudonym auftreten. Das Veröffentlichen unter mehreren Pseudonymen ist nicht gestattet. Die Auswahl des Pseudonyms darf nicht gegen Marken- oder Urheberrecht verstoßen.

4. Vertragsleistungen: I) Rechte, Pflichten und Leistungen vom Anbieter: Autoren erhalten die Möglichkeit, über ein Redaktionssystem eigene redaktionelle Inhalte im Presse-Portal von ENA einzustellen. Diese Inhalte sind teilweise auch über Presse-Ressorts Dritter einzusehen. ENA muss keinerlei Gebühren, Honorare oder sonstige Zahlungen an Autoren leisten, wenn diese redaktionelle Inhalte einstellen. ENA behält sich vor, Berichte/Artikel und/oder Bilder nach einer Sichtung gesondert frei zu geben oder eine Veröffentlichung abzulehnen. Es besteht für den Autor kein Recht auf Veröffentlichung seiner Berichte/Artikel und/oder Bilder. Freischaltungen von Berichten bzw. Bildern erfolgen durchschnittlich in 72 Stunden. Eine Realtimefreigabe von redaktionellen Inhalten ist nicht möglich. Der Zugriff auf das ENA-Redaktionssystem und die Erstellung und Nutzung eines Presse-Ressorts sind stets als freiwillige (kostenlose) Leistungen des Anbieters zu verstehen. Weder gibt es einen Rechtsanspruch darauf, noch wird die dauerhafte und uneingeschränkte Bereitsstellung des Presse-Ressorts, der Berichte/Artikel, Bilder oder des ENA-Redaktionssystems zugesichert. ENA ist nicht als Archiv zu verstehen, worüber der Autor die von ihm eingestellten/veröffentlichten Artikel/Berichte oder Bilder dauerhaft speichern kann oder soll. ENA nimmt in unregelmäßigen Abständen die Löschung von redaktionellen Inhalten vor, sofern diese älter als 18 Monate sind. Dem Autor steht es frei, lokale Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um seine redaktionellen Inhalte dauerhaft auf einem lokalen Speichermedium zu sichern. Der Anbieter hat des Recht, auch ohne Vorankündigung oder Begründung, Presse-Ressorts zu deaktivieren oder zu löschen, oden Zugriff auf das ENA-Redaktionssystem zu verweigern oder vom Autor eingestellte redaktionelle Inhalte zu löschen. Ansprüche - egal welcher Art - kann der Autor in diesem Zusammenhang nicht geltend machen. Der Autor verzichtet ausdrücklich darauf, Ansprüche geletend zu machen.

Der Redaktionsausweis oder Ausweis für Pressefotografen wird ausgestellt, wenn dazu alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (Bestellung, Zahlungseingang etc.). Es liegt somit am Autor, wie schnell der Ausweis zugestellt werden kann. Das Passbild sendet der Autor in elektronischer Form per Email. Benennung im Impressum: Wurde die Rubrik benannt, wird der Name des Autors im Impressum eingesetzt.

Redaktionsbestätigungen können nur für bestimmte/spezifische Zwecke (konkret benannter Einzelzweck) ausgestellt werden, nicht aber für zusammengefasste Zwecke oder Zwecke, für welche pauschal für längerer Zeitraum angegeben wurde.. ENA behält sich vor, die Ausstellung von Redaktionsbestätigungen abzulehnen oder entsprechend zu modifizieren.

Genehmigungserteilung und Rechte an Beiträgen: Durch das Übertragen von Berichten bzw. redaktionellen Inhalten gewährt der Autor gegenüber ENA automatisch eine gebührenfreie, gegenseitige, unwiderrufliche, unausschließliche Genehmigung zur Benutzung, Bearbeitung, Reproduktion, Änderung, Veröffentlichung,Übersetzung, Verteilung, Veröffentlichung und Darstellung der Berichte bzw. redaktionellen Inhalten allein oder als Teil anderer Arbeiten in jeglicher Form, auf jeglichem Medium oder Technologie, die bereits bekannt ist oder erst später entwickelt wird. Außerdem gewährt der Autor gegenüber ENA das Recht, die vom Autor eingestellten Inhalte auch in anderen Presse-Ressorts zu veröffentlichen.

Bei Kündigung, egal ob regulär oder vorzeitig, steht dem Autor kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen zu. Der Autor verzichtet zudem auf die Geltendmachung vermeintlicher Ansprüche.

Es besteht keinerlei Überwachungspflicht. ENA prüft die von den Autoren gelieferten Inhalte nicht im Detail. Dennoch behält sich ENA das Recht vor, sofern notwendig jederzeit Inhalte transparent zu machen, um jeglichem einschlägigem Gesetz, Regelung, Rechtsprozess oder Regierungsbelangen zu entsprechen oder Informationen zu bearbeiten, zurückzuhalten, oder teilweise bzw. ganze Informationen nach freiem Ermessen von ENA herauszunehmen.

ENA behält sich jederzeit vor, falsche unsachliche, grammatikalisch inkorrekte oder nicht adäquat erscheinende Inhalte gegebenenfalls abzuändern. Diese Änderungen dürfen vom Redaktionsteam subjektiv entschieden werden.

Das ENA-Redaktionssystem unterstützt keinerlei Apple- bzw. Mac-Technik oder Hardware. Zur Bewerbung des eigenen Presse-Ressorts erhält der Autor eine individuelle Subdomain mit Presse-Ressort: Eigene Subdomain, Downloadbereich, Redaktionssystem, separater Infobereich, Marketing-Tools. Auf dem Presse-Ressort dürfen Artikel/Bilder veröffentlicht, jedoch keine Download-Angebote zur Verfügung gestellt werden.

II.) Rechte und Pflichten des Autors: a) Mit der Nutzung des ENA Redaktionssystems ist nicht automatisch eine Veröffentlichung verbunden. Es besteht für den Autor kein Recht auf Veröffentlichung seiner Berichte/Artikel und/oder Bilder. ENA behält sich vor, Berichte/Artikel und/oder Bilder nach einer Sichtung gesondert frei zu geben oder eine Veröffentlichung abzulehnen. Der Autor hat keine Verpflichtung, redaktionelle Inhalte in sein Presse-Ressort einzustellen. Dem Autor entstehen keine weiteren Kosten in Bezug auf Hosting, technische Pflege und Unterhalt seines Presse-Ressorts. Was die Beiträge und Pauschalen gem. Punkt 4/I betrifft, handelt es sich um all-inklusiv Preise.

b) Der Autor verpflichtet sich, die Registrierung wahrheitsgetreu, unmissverständlich und vollständig auszufüllen und persönliche Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten, der Autor ist für sämtliche Angaben verantwortlich. Sollten sich die übermittelten Daten ändern ist der Autor verpflichtet diese umgehend ENA mitzuteilen. Die Registrierung unter einer falschen Identität oder unter Pseudonym ist nicht gestattet. Der Autor ist verpflichtet, seine Login-Kennung sowie seine persönlichen Passwörter vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

c) Werbung für das eigene Presse-Ressort oder für ENA, beispielsweise per Spam, Serien-mails, Rundfaxe, unerlaubter Werbung, irreführender Keywords oder Keywords, welche die (Marken-) Rechte Dritter verletzen, ist untersagt. Der Autor ist verpflichtet, die Verbreitung inhaltsgleicher oder weitgehend inhaltsgleicher Nachrichten bzw. rechtswidriger Emails (Spam) zu unterlassen. Hierzu zählen insbesondere folgende, oft mit Spam verbundene, Aktivitäten, die somit untersagt sind: Sammeln von Massen an Emailadressen über Software oder Internetrobots, versenden von Emails ohne persönliche Anrede oder ohne Bezug zum Empfänger, unaufgefordertes versenden von Werbe-Emails, Übermittlung von Emails oder SMS und anderen Nachrichten mit falschen oder manipulierten Absende- oder Adressdaten und Weiterleitung von Nachrichten mit manipuliertem Inhalt. Autoren die Spam verbreiten oder unerlaubte Werbung betreiben, können fristlos, spätestens aber nach dem zweiten Verstoß von ENA gem. Punkt 10 gekündigt werden. Damit verfallen alle Ansprüche aus dem Presse-Ressort und das Presse-Ressort selbst. Autoren, die nachweislich Spam verbreiten oder unerlaubte Werbung betreiben, können mit einem Kosten-Aufwandsersatz bzw. einer Vertragsstrafe (unabhängig weiterer Schadensersatzansprüche durch den oder die Beschwerdeführer) von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß belegt werden. Der Autor haftet für darüber hinaus gehende Kosten (z. B. anwaltschaftliche Gebühren oder Gerichtskosten).

d) Der Autor ist nicht berechtigt, im Namen von ENA aufzutreten, für ENA Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. ENA kommt nicht für Kosten auf, die der Autor durch seine (selbständige) Arbeit produziert. Der Autor ist weder Vertreter noch Angestellter von ENA und dürfen dies in keiner Weise Dritten gegenüber zum Ausdruck bringen oder vorspiegeln. Es wird kein Arbeitsvertrag zwischen Autor und ENA geschlossen. Der Autor ist für alle behördlichen Auflagen, Genehmigungen und steuerlichen Anforderungen selbst verantwortlich. Angaben zu den Kontaktdaten im eigenen Presse-Ressort hat der Autor zu verantworten. ENA hat keinen Einfluss auf die Angaben zu den Kontaktdaten des Autors. Die Kontaktdaten des Autors werden veröffentlicht und können von Suchmaschinen erfasst werden. ENA hat keinen Einfluss auf diese Erfassung von Kontaktdaten und der Autor stimmt der Veröffentlichung seiner Kontaktdaten zu.

e) Der Autor ist verpflichtet, jede von ihm für sein Ressort durchgeführte Werbemassnahme als eigene Maßnahme kenntlich zu machen. ENA ist nur an eigene Werbeaussagen und Unterlagen gebunden. Eine Haftung für Werbeaussagen von Autoren, welche nicht mit ENA abgestimmt bzw. freigegeben wurden, ist ausgeschlossen.

f) Der Autor ist dafür verantwortlich, jederzeit per Email erreichbar zu sein und hat zu gewährleisten, dass der Empfang von Emails nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des Email-Accounts verhindert ist bzw. wird.

g) Sonstiges: Der Autor hat nicht das Recht, sein personalisiertes Presse-Ressort auf Dritte zu übertragen. Der Autor versichert, dass eventuell kursrelevante Informationen, welche ihm durch seine Arbeit zur Kenntnis gelangen, nicht für persönliche Zwecke nutzt. Der Autor erkennt den Redaktionskodex als verbindlich an.

h) Der Autor wird namentlich im Impressum seines Presse-Ressorts (Subdomain) als Verantwortlicher genannt und versichert, dass er - der Autor - in vollem Umfang juristisch für seine Veröffentlichungen haftet (u. a. für Urheberrechtsverletzungen, illegale Verlinkung, Fehlinformationen etc.) und in diesem Zusammenhang in der Verantwortung steht. ENA darf bei vom Autor verursachten Verstößen dessen Kontaktdaten gegenüber dem Beschwerdeführer benennen.

i) Schädigung des Ansehens: Der Autor ist verpflichtet, das Ansehen von ENA zu wahren und nicht gegen Recht und Sitte zu verstoßen. Werden durch Aussagen, Handlungen, Inhalte, und/oder Darstellungen des Autors Belange von ENA in schädlicher Weise berührt, so kann ENA eine Unterlassung verlangen. Unabhängig davon kann ENA den Zutritt zum Login-Bereich verwehren. Der Autor stellt ENA ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen in Bezug auf Punkt b) c), d), e) h) und i) frei, die Dritte gegenüber ENA geltend machen und übernehmen hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von ENA einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Gleiches gilt, wenn der Autor auf dem Presse-Portal gegen Marken- oder Urheberrechte Dritter verstößt.

j) Mit Teilnahme und redaktioneller Nutzung des ENA-Redaktionssystems überträgt der Autor ein unwiderrufliches und unbefristetes Recht zur uneingeschränkten Nutzung seiner redaktionellen Beiträge an ENA im Rahmen des Geschäftszwecks, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung & Speicherung in elektronischen Medien und Datenbanken. Der Autor ist einverstanden, dass ENA Dritten gewährt, die redaktionellen Inhalte des Autors zu zitieren, wenn das Zitat max. 5 % des Gesamt-Textes ausmacht, als Zitat als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.

k) Inhalte und Fotomaterial mit gesetzeswidrigen, schädigenden, pornografischen, illegalen, rassistischen, beleidigenden, obszönen Bildern/Texten oder anderen schädlichen Inhalten, sind untersagt. Gewalt verherrlichende, diskriminierenden oder bedrohende Inhalte dürfen nicht verbreitet, veröffentlicht oder gegenüber Anderen geäußert werden. Gleiches gilt für Jugend gefährdende Texte oder Bilder. Die Verantwortung für Veröffentlichungen liegt bei demjenigen Journalisten, der diese Inhalte veröffentlicht. Bilder, die Personen in irgendeiner Weise schädigen, dürfen nicht veröffentlicht werden. Urheberrechtlich geschützte Texte oder Bilder dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht werden, ebenso personenbezogene Bilder (Zustimmung der jeweils abgebildeten Person). Für Minderjährige kann diese Zustimmung nur vom Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Diese Auflistung ist nicht abschließend und ENA behält sich vor Artikel nicht zu veröffentlichen, deren Inhalte gegen die hier aufgelisteten Sachverhalte verstoßen. Des Weiteren sind die Bestimmungen des Pressekodex einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen erfolgt ein dauerhafter Ausschluss von ENA. Insbesondere die falsche Angabe von Benutzerdaten oder das Veröffentlichen von verbotenen Inhalten führt zum sofortigem dauerhaftem Ausschluss.

l) Redaktionelle Inhalte (Berichte/Fotomaterial) des Autors müssen nachfolgende Kriterien erfüllen. Der Autor sichert die Erfüllung der Kriterien zu: Der Autor stellt nur Artikel ein, die von ihm (vom Autor) exklusiv geschrieben wurden. Der Bericht muss einzigartig sein und darf auf keinen weiteren Webseiten veröffentlicht werden. Der Autor versichert, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Autor ist verantwortlich für die Inhalte seines Artikels. (im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV). Links zu MFA-Seiten (Made For AdSense bzw. Affiliates) sind nicht gestattet. Der Bericht darf keine reine Werbesprache beinhalten, sollte informativ sein und dem Leser einen Mehrwert bieten. Reine Werbebotschaften werden abgelehnt.

Jeder Artikel muss den Namen der für den Artikel verantwortlichen Person tragen. Es dürfen keine Inhalte vom Autor eingestellt werden, die Dritte in irgendeiner Weise schädigen oder Rechte Dritter verletzen. Das Einstellen von redaktionellen Inhalten, die jugendgefährdend, rechtsradikal, obszön, pornografisch, rassistisch, beleidigend oder religiös beleidigend sind, ist nicht gestattet. Gleiches gilt für Pornos, Sportwetten, Betäubungsmittel und Potenzmittel.

m) Der Autor ist für die von ihm persönlich eingestellten Inhalte seiner Subdomain im Sinne des Mediengstaatsvertrages (MDStV) verantwortlich und kennzeichnungspflichtig. Der Autor weiss, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht bestehen kann, wenn in dem vom Autor eingestellten Inhalten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Autor stellt ENA von sämtlichen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Der Autor verpflichtet sich, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben. Der Autor darf seine Subdomain dann nicht bei Suchmaschinen eintragen, wenn durch die Verwendung von Keywords gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen wird. Der Autor stellt ENA von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

n) Der Autor trägt die Beweislast, sollten unterschiedliche Auffassungen vorhanden sein, ob und in welchem Ausmaß eine Rechteverletzung vorliegt oder nicht. Liegt nach Meinung des Autors eine Rechteverletzung nicht vor, so muss er hierfür den Nachweis erbringen.

o) Alle vom Autor eingestellten/veröffentlichten Berichte und Artikel werden grundsätzlich unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht und können von Dritten vervielfältigt, verbreitet und öffentlich aufgeführt werden, solange folgende Bedingungen erfüllt werden: Der Autor wird benannt und es wird ein Link auf den ursprünglichen Veröffentlichungsort angebracht. Eine kommerzielle Nutzung der Artikel ist nicht gestattet.

5. Kostenpflichtige Services und kostenpflichtiger Support: die Ausstellung einer Redaction Card oder von Redaktionsbestätigungen sind kostenpflichtig müssen spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Auftragsbestätigung dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Auflösung, Kündigung und Sperrung des des Presse-Ressorts besteht Anspruch auf Reückerstattung oder Teilrückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Bei Zahlungsverzögerung ist ENA berechtigt, den durch den Zahlungsverzug verursachten Schaden von dem Autor ersetzen zu lassen. Mit Eingang der Zahlung erhält der Autor eine Rechnung. Preise auf Rechnungen sind stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, inklusive der Mehrwertsteuer.

Support und die Klärung von Fragen oder Angelegenheiten, welche über die Nutzung des Redaktionssystems oder kostenpflichtiger Services hinausgehen bzw. damit nicht zu tun haben (z. B. wenn Ansprücher Dritter an ENA heran getragen werden) sind kostenpflichtig und können mit bereits geleisteten Zahlungen verrechnet werden. Der von ENA erbrachte Arbeits- bzw. Zeitaufwand wird vom Autor mit einem Stundensatz von 45,00 Euro inkl. MWST vergütet. Unbesehen davon können für den Autor wetiere Kosten entstehen, wenn für die Klärung der Angelegenheit beispielsweise anwaltschaftliche Hilfe erforderlich ist und in diesem Kontext gegenüber ENA Honorare oder Vergütungen berechnet werden. Der Autor verpflichtet sich, diese Zusatzkosten ENA zu erstatten.

6. Zahlungsverzug,, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung: Kommt der Autor in Zahlungs-verzug, ist ENA berechtigt, die Vertragsleistung zu verweigern, bis der Autor die vertraglich vereinbarten Entgelte zahlt. Das Recht von ENA zur Geltendmachung von Schadensersatz und das Recht der außerordentlichen Kündigung und/oder Stornierung des Vertrages oder das Recht zur Löschung des Presse-Ressorts des Autors bleiben hiervon unberührt. Der Autor kann gegen Forderungen von ENA nur dann aufrechnen, wenn ENA die Forderung des Autors nicht bestreitet oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

7. Widerrufbelehrung und Widerrufrecht:

Der Autor hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerruffrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufrecht auszuüben, müssen Sie die

Reichstein Research Group c/o European News Agency
Annette-Kolb-Str. 16
85055 Ingolstadt
Telefax. ++49-(0)841.95199.661
Email: contact@european-news-agency.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerruffrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerruffrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerruffrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufformular: Wollen Sie den Vertrag widerrufen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an: Reichstein Research Group c/o European News Agency, Annette-Kolb-Str. 16 in 85055 Ingolstadt

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung.
Art der Dienstleistung und bestellt am:
Erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Ort/Datum:
Unterschrift des Verbrauchers (bei Mitteilung auf Papier):

Verwirken des Widerrufrechts:

Das Widerrufrecht besteht, gemäß § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Leistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Sobald der Autor während der wirksamen Widerruffrist bereits personalisierte Leistungen in Anspruch genommen hat, erlischt das Widerrufrecht. Hat ENA bereits vor Ende der Widerruffrist mit der Ausführung bzw. Freigabe von personalisierten (kostenpflichtigen) Services begonnen z. B. Ausstellung eines personalisierten Redaktions- oder Pressefotografen-Ausweises bzw. Ausfertigung einer oder mehrerer Redaktionsbestätigungen), erlischt das Widerrufrecht des Autors vorzeitig.

8. Änderungsvorbehalt: ENA behält sich eine jederzeitige Änderung der von dem Autor zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Von der Änderung setzt ENA den Autor innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung durch Email oder Brief in Kenntnis. Der Autor hat das Recht, im Falle der Entgelterhöhung das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Entgelterhöhung erfolgen. Andernfalls gilt die Entgelterhöhung als genehmigt, sofern ENA den Autor in seiner Mitteilung über die Entgelterhöhung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, welche Konsequenzen sich aus der Nichtsausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts ergeben.

ENA kann seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Nennung von Gründen jederzeit ändern. ENA wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Autor kann der Änderung widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil, sofern ENA den Kunden auf die Folgen der Nichteinlegung des Widerspruchs ausdrücklich mit Ankündigung der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hat. Widerspricht der Autor, ist ENA berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Damit verbunden ist dann eine Löschung des persönlichen Presse-Ressorts des Autors. Unbesehen davon ist ENA berechtigt, bislang freiwillig und/oder kostenlos gewährte Services jederzeit zu widerrufen und/oder in kostenpflichtige Leistungen/Services zu wandeln.

9. Vertragsdauer und Kündigung: Bei befristeten Vertragsverhältnissen ist eine Kündigung des Vertrages erstmals zum Ende der Laufzeit möglich. Der Vertrag verlängert sich - vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede - stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Nutzung einer Subdomain bzw. eines persönlichen Presse-Ressorts kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Quartals jederzeit gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist ebenfalls möglich, wobei dann dem Autor kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen zusteht.

Die Kündigung kann schriftlich per Post, Fax oder Email unter der nachfolgend genannten Adressen erfolgen:

European News Agency
Annette-Kolb-Str. 16
D-85055 Ingolstadt.

Oder per: Telefax: 0841.95199661
Oder per Email an: contact@en-a.eu

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, ebenso das Recht von ENA fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere in den Fällen des schuldhaften Verstoßes gegen die in Punkt 4/II geregelten Pflichten wie auch im Falle einer Preiserhöhung nach § 9 vor. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in § 4/II geregelten Pflichten kann eine außerordentliche Kündigung sofort wirksam werden und zwar dann, wenn wichtige Gründe vorliegen (z. B. wenn der Autor gegen Punkt 4/II b) c), d), e) h) und i) dieser AGB verstößt oder der Autor trotz schriftlicher Abmahnung gegen die Interessen von ENA oder anderen Geschäftspartnern verstößt. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis unter Verzicht aller Ansprüche des Autors gegenüber ENA mit sofortiger Wirkung. ENA kann in diesem Zusammenhang nach eigenem Ermessen entscheiden, ob wichtige Gründe vorliegen. Die Löschung von Daten des Autors erfolgt aus technischen Gründen zwei bis vier Wochen nach Ende der Vertragslaufzeit.

Bei Kündigung, egal ob regulär oder vorzeitig, steht dem Autor kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen zu. Der Autor verzichtet zudem auf die Geltendmachung vermeintlicher Ansprüche.

10. Datenschutz- und Einwilligungsklausel: ENA beachtet die Einhaltung des Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden nur soweit sie zur Vertragsdurchführung notwendig sind verarbeitet und gespeichert. Der Autor erklärt sich einverstanden, dass seine Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und zu geschäftlichen notwendigen Vorgängen verwendet werden. Der Autor ist einverstanden, dass ENA für den Autor ein personalisiertes Presse-Ressort mit Subdomain einrichtet. Der Autor ermächtigt ENA, im Rahmen seines personalisierten Presse-Ressorts, Daten des Autors anzugeben wie zum Beispiel Name, Adresse oder Kommunikationsverbindungen – insbesondere für Angaben was das Impressum oder Kontaktdaten betrifft.

11. Netzausfall, Zugriff & technische Voraussetzungen: Der Autor kann sein Presse-Ressort im Rahmen des aktuellen Standes der von ENA zur Verfügung gestellten Technik nutzen. Eine weitgehend ständige Verfügbarkeit des Presse-Ressorts kann grundsätzlich garantiert werden, wobei es zu Ausfällen kommen kann. ENA beschränkt seine Leistungen zeitweilig, falls dies im Hinblick auf Kapazitätsengpässe, Sicherheit, Serverauslastung oder zur Durch-führung technischer Maßnahmen erforderlich ist. Gleiches gilt für Wartungsarbeiten, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Presse-Portals zu unterstützen bzw. zu verbessern. ENA berücksichtigt in diesen Fällen berechtigte Interessen des Autors und ist bemüht, eventuelle Ausfallzeiten so kurz wie möglich zu halten. Der Autor kann diesbezüglich für Zwischenfälle keine Ansprüche geltend machen.

12. Haftungsausschluss allgemein: Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet ENA lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht durch ENA beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch ENA auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn. ENA übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Informationen auf dem Presse-Portal. Haftungsansprüche gegen ENA, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen. ENA behält es sich ausdrücklich vor, Teile des Presse-Portals oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

13. Besonderer Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung durch den Autor: Soweit den Autor ein Verschulden trifft, haftet er für jegliche Inanspruchnahme des Dienstes unter seiner Benutzerkennung. Im Falle eines Missbrauchs der Benutzerkennung trifft den Autor die Beweislast, dass er die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten hat. Der Autor stellt ENA von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Urheber-, Lizenz-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der vom Autor übermittelten Inhalte gegen ENA geltend machen. Der Autor erstattet ENA die Kosten der Rechtsverfolgung, die aufgrund deiner rechts verletzenden Inhalte entstehen und verpflichtet sich, ENA nach Kräften bei der Klärung sämtlicher auf seinen Inhalten beruhender Ansprüche Dritter zu unterstützen und insbesondere alle zur Verteidigung erforderlichen Dokumente zu übergeben.

Rechte und Haftung an den vom Autor übermittelten redaktionellen Inhalten:

Der Autor ist allein verantwortlich für seine über das Presse-Portal veröffentlichten Inhalte (redaktionelle Inhalte). Für den Inhalt, dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der über das Presse-Portal vom Autor zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen, trägt allein der Autor die Verantwortung. Mit der Übertragung eines redaktionellen Inhalts auf den Server garantiert der Autor, dass er das Recht hat, diese Inhalte auf dem Presse-Portal zu veröffentlichen. ENA ist nicht verpflichtet, redaktionelle Inhalte auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Autor ist verpflichtet, ENA von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Werden im Rahmen der Veröffentlichung über das Presseportal Bildunterlagen und Markenrechte benutzt, sichert der Autor zu, dass ihm für die Veröffentlichung eine auf Anfrage Nachweisbare Genehmigung vorliegt. Das übermitteln von redaktionellen Inhalten und/oder Verlinkungen zu rassistischen, pornografischen, illegalen, jugendgefährdenden, unerlaubten und Gewalt verherrlichenden Inhalten ist untersagt.

14. Urheber- und Nutzungsrecht: Auf sämtliche von und über ENA angebotenen Inhalte hat ENA das Nutzungs- teils auch das Urheberrecht. Durch die Nutzung eines Presse-Ressorts erhält der Autor kein ausdrückliches oder stillschweigendes Recht zur kommerziellen Verwertung anderer, nicht von ihm eingestellten Inhalte. Schutzvermerke sind unverändert beizubehalten. Nachdruck, Übersetzung, Einräumung von Reseller-Rechten oder Nutzung von Inhalten Dritter, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. Insbesondere ist eine kostenpflichtige oder kostenlose Verwertung einzelner Inhalte untersagt. Verstößt der Autor gegen das Urheber-recht, verpflichtet er sich zu einer Zahlung in Höhe von 2.000 Euro pro Verstoß. Auf dem Presse-Portal gezeigte Firmenlogos dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung im geschäftlichen Verkehr verwendet werden.

15. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen: Sollte eine Regelung (Bestimmung) dieses Vertrages unwirksam, nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame oder nichtige Regelung durch eine andere Regelung zu er-setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Regelung entspricht oder ihr möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Erfüllungsort und Gerichtstand für Leistungen aus diesem Vertrag ist für beide Parteien Ingolstadt, ebenso wie für Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen ENA und dem Autor.

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