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Sterbehilfe für Schwerkranke ab 2022 in Österreich

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 25.10.2021, 12:08 Uhr
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Wien [ENA] Das neue Gesetz, dass Schwerkranke ab 2022 in Österreich durch eine Sterbeverfügung Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen können, ist nun auch, nach vielen anderen Ländern, hier verabschiedet worden. Wie denken Menschen darüber, die sich noch nicht mit diesem Thema befassen mussten? Stößt es sie ab, oder sehen sie darin einen Vorteil für sich? Sterbehilfe ist ein trauriges Thema, aber leider für viele notwendig.

Denn schon seit Jahren wird auf die unwürdige Lebensverlägerung mit allen nur möglichen technischen Mitteln, von unheilbar kranken Personen hingewiesen, die wegen einer veralterten Gesetzeslage, nicht von ihren Leiden erlöst werden dürfen, obwohl sie das ausdrücklich wollen. Damit ist auch zu erwarten, dass die Zahl der assistierten Suizide in der Schweiz, der sich durch eine Art Sterbehilfe-Tourismus in den letzten 10 Jahren verdreifacht hat, sich entspannen kann. Die schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas schätzt, dass in Österreich jährlich ungefähr 3000 Personen das Recht verwährt wird, ihr Lebensende selbst zu bestimmen. Begonnen hat das Umdenken in der Justiz, Gesellschaft und im Verfassungsgerichtshof im Dezember 2020.

Denn damals wurde befunden, dass der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstößt. Natürlich enthält der Entwurf für eine Neuregelung, unter welchen Umständen Sterbehilfe künftig straffrei ist, viele Einschränkungen um Missbrauch vorzubeugen. Aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten, aber unheilbar kranke Erwachsene können in einer Strafverfügung fordern, dass ihnen in der Apotheke ein tödliches Mittel übergeben wird. Voraussetzung ist, dass die Person entscheidungsfähig ist und die Folgen versteht. Ausserdem müssen zwei Ärzte mitentscheiden und eine Frist von zwölf Wochen vor demAusstellen der Verfügung muss eingehalten werden. Auch der Ausbau der Palliativversorgung ist vorgesehen.

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